Auch wenn das nicht den Bereich Gefahrstoffe direkt betrifft, kann ich als Chemiker sicher sagen, dass diese Chemikalien nasschemische Nachweise nicht beeinträchtigen. Rezeptursubstanzen entsprechen Laborreagentien mittlerer bis hoher Qualität; solange nicht Spurenanalytik betrieben wird, ist die Verwending möglich.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Detlev Bregulla