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Thema: Handhabung Jahresarbeitszeitkonto

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  1. #2
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    Zum Thema Arbeitszeit und Feiertage wird es bei uns so gehandhabt, dass die (eigentliche) wöchentliche Arbeitszeit geteilt durch die Anzahl der theoretischen Arbeitstage als Stundenanzahl für Feiertage gilt. Bei 35 h und 6 Tage-Woche sind das also 35/6 = 5,83 h pro Tag. Fällt der Feiertag auf deinen Mittwoch, hast du also 0,83 h plus, fällt er auf deinen Montag machst du 4,17 h minus, denn du wurdest ja eigentlich gar nicht für den Tag geplant (ist ja ein freier Tag), also greift die Durchschnittszeit. Natürlich kann dein Chef das anders handhaben und dir deine "eigentlich geleistete Arbeitszeit" vergüten, fairer ist es aber mit der Durchschnittszeit.

    Und zu 1): Du schreibst dir im Urlaub keine Zeiten auf, es heißt nur, dass du im Urlaub weder plus noch minus machst, weshalb es mit der "vertraglich festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit des Mitarbeiters" ausgeglichen wird.
    Geändert von Uta Helmecke (07.02.2018 um 10:41 Uhr)

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