Nun ja, ganz so schwarz/weiß können sie das nicht betrachten. Die Arzneimittelpreisverordnung trifft hier eine Aussage, welche Aufschläge zu verwenden sind, ob das in diesem Fall "kundenfreundlich" ist, bleibt zu entscheiden. Das Problem ist, dass sie die Verträge und Erstattungsbeträge der Privaten Kassen nicht kennen, die privaten Kassen kennen aber in der Regeln die Hilfstaxenpreise der GKV.. Der Kunde muss ja erstmal in "Vorauskasse" gehen und bekommt dann aber vielleicht nicht alles rückerstattet. Nun ist die Frage, ob sie riskieren wollen, dass sie deutlich teurer abgeben als vielleicht eine andere Apotheke. Eine pauschale Aussage gibt es nicht, sie müssten in ihrem Team klären, wie sie hier vorgehen.
Ich denke, sie sollten sich dennoch am GKV Preis orientieren, das ist aber meine ganz private Meinung.

MfG
Elke Schröder