Hier gilt die erleichterte Abgabe (an gewerbliche Verwender) nach §8, Abs. 2 bis 4 ChemVerbotsV, somit kann die Angabe erfolgen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Hier gilt die erleichterte Abgabe (an gewerbliche Verwender) nach §8, Abs. 2 bis 4 ChemVerbotsV, somit kann die Angabe erfolgen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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