Hallo,
wir haben eine Anfrage von einer Kinderarztpraxis bekommen.
Sie hätten gerne 30ml Dichlormethan zum Ansäuern von Urin.
Dürfen wir als Apotheke das abgeben?
Oder gibt es eine Alternative?
Danke!
Hallo,
wir haben eine Anfrage von einer Kinderarztpraxis bekommen.
Sie hätten gerne 30ml Dichlormethan zum Ansäuern von Urin.
Dürfen wir als Apotheke das abgeben?
Oder gibt es eine Alternative?
Danke!
Mit diesem Verwendungszweck "Ansäuern von Urin" habe ich Probleme, da Dichlormethan als halogenierter Kohlenweasserstoff natürlich keine ansäuernde Wirkung auf wässrige Lösungen (und damit auch Urin) hat.
Gemeint ist wahrscheinlich die Stabilisierung von Urin für spezielle diagnostische Bestimmungen, hier "organische Säuren im Urin". Dabei werden 1 - 2 Tropfen Methylenchlorid zugesetzt. Alternativ kann man den Urin tiefgefroren und mit Kühlakku versehen versenden (ggf. genaue Versandinformationen beim untersuchenden Labor anfordern).
Sollte dieser Zweck gemeint sein, ist die Abgabe von Methylenchlorid gefahrstoffrechtlich unproblematisch.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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