Sehr geehrter Herr Dr. Ravati,
ich habe im Frühjahr in Ihrem Seminar gelernt, dass laut BtMVV neben einem BtM auch ein Nicht-BtM-Arzneimittel mit auf einem BtM-Rzept verordnet werden darf, solange wenigstens ein BtM verordnet wurde. Heute hatten wir diesen Fall in der Apotheke, dass neben Palladon noch Lyrica verordnet war. Die Kollegin hat bei der VSA angerufen und nachgefragt. Diese meinten, die Information sei veraltet und man dürfe das nicht. Es sei ausschließlich erlaubt, therapieunterstützende Arzneimittel zu verordnen, wie zum Beispiel Movicol. Was meinen Sie dazu?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Reuter