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Thema: Fragen zu den Ravati Seminaren

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  1. #1
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Augsburg
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    Hallo Frau Reuter,

    diese Information aus unserem Seminar ist nach wie vor BtM-rechtlich korekt!
    Wie wir aber schon im Seminar dargestellt, müssen Sie differenzieren:
    1. mache ich mich BtM-rechtlich strafbar oder begehe ich eine Ordnungs-Widrigkeit?*
    2. bekomme ich mein Geld von der Krankenkasse (dem Rechnenzentrum)?
    Hier kann es durch Arznei-Lieferverträge abweichende Vereinbarungen geben. Auf Bundesebene sind mir solche Vereinbarungen nicht bekannt, aber auf Landesebene (für Primärkassen) mag das sein. Könnten Sie bitte von der VSA-Infostelle einen Nachweis / Original-Rechtnorm oder Vertragstext erbitten?

    * wer die Rechtnorm kennt ist klar im Vorteil ;-)
    § 8 Abs. 1 BtMVV:
    "Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt."
    Geändert von Dr. Alexander Ravati (14.09.2021 um 11:07 Uhr)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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