Hallo,
zunächst einmal muss der individuelle Korrekturfaktor k für den Apotheker berechnet werden, und zwar nach der Formel
k = n / 5,00
Für n ist in diesem Fall die Anzahl mL Stammlösung einzusetzen, die gerade noch als bitter empfunden wird (Stammlösung nach Ph. Eur., 8. Ausgabe, 2. 8. 15.: 0,100 g Chininhydrochlorid R werden in Wasser R zu 100,0 mL gelöst. 1,0 mL Lösung wird mit Wasser R zu 100,0 mL verdünnt).
In dem von Ihnen genannten Beispiel wären das 5,6; k beträgt hier also 1,12.
Der Verdünnungsfaktor der zu bestimmenden Droge bei der Extraktherstellung beträgt 714,286 (1,4 g Droge zu 1000 g Extrakt verhält sich wie 1,0 g Droge zu 714,286 g Extrakt).
Multipliziert man diesen Wert 714,286 mit dem Korrekturfaktor k erhält man genau 800,00.
Daraus lässt sich ableiten, dass der Apotheker den genuinen Extrakt gerade noch als bitter empfindet; bei weiterer Verdünnung würde er keinen bitteren Geschmack mehr wahrnehmen.
Mit besten Grüßen -
C. Kreiss
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