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Thema: neues Gefahrstoffrecht

  1. #11
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Super! Danke für die Antwort und einen schönen 1. Advent.

    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  2. #12
    Premium-User Avatar von pharmi87
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    Warum hat die Revision dann auf die neue Kennzeichnung geachtet bzw. uns darauf hingewiesen, dass die Standgefäße bis zum nächsten Mal umetikettiert sein sollten?

  3. #13
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Solange bis zur nächsten Revision "umetikettiert sein sollte" ist das eine unverbindliche Empfehlung. Auch ich empfehle eine Umetikettierung, allein um die neuen Symbole und sonstigen Kennzeichnungselemente zu vereinheitlichen und Verwirrungen zu vermeiden (es ist auch einfacher, bei Abfüllungen einfach die Angaben vom Standgefäß zu übernehmen).

    Aus der Gesetzeslage und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft läßt sich eine Pflicht zur Umetikettierung nicht ableiten.

    Erfahrungsgemäß wird dies von den nach Apothekenrecht kontrollierenden Behörden (die a priori dafür nicht zuständig sind) zuweilen anders gesehen. Da inzwischen für die Masse der Chemikalien GHS-konforme Etiketten (z.B. InfoSys Gefahrstoffe, Govi-Verlag) vorhanden sind, sollte sich daraus dann kein Konflikt entwickeln.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Geändert von Dr. Detlev Bregulla (04.12.2012 um 11:59 Uhr)
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  4. #14
    Premium-User
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    Also ich lese hier gerade im neuen Gefahrstoffverzeichnis.

    Alte Kennzeichnung erlaubt bis 1.12.2010 + 2 Jahre Übergangsfrist für Lagerbestände. Damit ist es ab 1.12. 2012 nötig alle Etiketten auf das neue Gefahrstoffrecht umzustellen. "Für Stoffe endet die Frist am 1.12.2012, für Gemische am 1.12.2017 (inkl. Übergangszeit)"(aus Gefahrstoffverzeichnis in der Apotheke von Fr. Ute Stapel")
    Wir haben bereits alle Ausgangsstoffe umetikettiert und alle Gefäße mit neuen Etiketten versehen. Das passte im Zusammenhang mit dem Wegfall der Laborausstattung ganz gut da man zig Chemikalien eh nie brauchte und die entsorgen ließ

    Zumindest habe ich das so verstanden und Fr. Stapel hat speziell dafür im Sommer noch Vorträge gehalten.

  5. #15
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Das ist natürlich richtig zitiert.

    Für die Kennzeichnung wichtig ist aber auch die Verwendung der Stoffe. Das sind dann aber eher formaljuristische Aspekte.

    Das oben genannte Vorgehen, besonders das "Entrümpeln" des Chemikalienbestandes, gefällt mir gut.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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