Gar nicht, soweit die Chemikalien nur betriebsintern verwendet werden, da dann kein "Inverkehrbringen" vorliegt.
Mit bestem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Gar nicht, soweit die Chemikalien nur betriebsintern verwendet werden, da dann kein "Inverkehrbringen" vorliegt.
Mit bestem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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