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Thema: neues Gefahrstoffrecht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Dr. Bregulla,
    Zitat Zitat von Dr. Detlev Bregulla Beitrag anzeigen
    Für die Vorratsgefäße in der Apotheke gehe ich davon aus, dass diese Frist sinngemäß mindestens angewendet werden kann (obwohl man über die Begrifflichkeit "in Verkehr bringen" streiten kann). Ich empfehle daher, zunächst abzuwarten. Die Hersteller werden sukzessive neue Verpackungen in den Markt bringen. Für die Etikettierung wird es sicher auch Angebote geben (z.B. für den Reagenziensatz und übliche Chemikalien).
    Mit "diese Frist" meinen Sie den 1.Dez. 2012?
    Was machen wir ab Dezember mit unseren Chemikalien bzw Rezeptursubstanzen? Muss ab Dezember alles umetikettiert werden?

    Vielen Dank und kollegiale Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Nein. Die Kennzeichnungspflicht gilt für das "Inverkehrbringen" von Substanzen. Solange die Chemikalien bzw. Rezeptursubstanzen lediglich betriebsintern verwendet werden, werden sie ja nicht in der Verkehr gebracht.

    Werden Substanzen hingegen an Dritte (privat oder gewerblich) abgegeben, muss die neue Kennzeichnung angewendet werden.

    Für die Masse der Chemikalien stehen aber standardisierte GHS-Etiketten zu Verfügung. Man könnte also (mit überschaubarem Aufwand) eine Etikettierungsaktion starten.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Tag Dr. Bregulla,
    Zitat Zitat von Dr. Detlev Bregulla Beitrag anzeigen
    Man könnte also (mit überschaubarem Aufwand) eine Etikettierungsaktion starten.
    Könnte muss aber nicht? Ab wann muss die Apotheke?

    Danke und einen schönen 1.Advent.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Gar nicht, soweit die Chemikalien nur betriebsintern verwendet werden, da dann kein "Inverkehrbringen" vorliegt.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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