Die H-Sätze entsprechen nach GHS den "R-Sätzen". Bei Stoffen sind diese verbindlich in Tabelle 3.1., Anhang VI, festgelegt. Eine Konvertierungsmöglichkeit findet sich in Tabelle 1.1., Anhang VII.

Die P-Sätze entsprechen den "S-Sätzen" und können in der Regel problemlos transformiert werden.

Soweit man bei Mischungen "alt" kennzeichnet, muss man auch die alten R- und S-Sätze verwenden.

Aktuelle SDB oder MSDS enthalten beide Kennzeichnungsvarianten.

Mit bestem Gruß

Dr. Detlev Bregulla