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Thema: neues Gefahrstoffrecht

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  1. #1
    Premium-User
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    Also ich lese hier gerade im neuen Gefahrstoffverzeichnis.

    Alte Kennzeichnung erlaubt bis 1.12.2010 + 2 Jahre Übergangsfrist für Lagerbestände. Damit ist es ab 1.12. 2012 nötig alle Etiketten auf das neue Gefahrstoffrecht umzustellen. "Für Stoffe endet die Frist am 1.12.2012, für Gemische am 1.12.2017 (inkl. Übergangszeit)"(aus Gefahrstoffverzeichnis in der Apotheke von Fr. Ute Stapel")
    Wir haben bereits alle Ausgangsstoffe umetikettiert und alle Gefäße mit neuen Etiketten versehen. Das passte im Zusammenhang mit dem Wegfall der Laborausstattung ganz gut da man zig Chemikalien eh nie brauchte und die entsorgen ließ

    Zumindest habe ich das so verstanden und Fr. Stapel hat speziell dafür im Sommer noch Vorträge gehalten.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Das ist natürlich richtig zitiert.

    Für die Kennzeichnung wichtig ist aber auch die Verwendung der Stoffe. Das sind dann aber eher formaljuristische Aspekte.

    Das oben genannte Vorgehen, besonders das "Entrümpeln" des Chemikalienbestandes, gefällt mir gut.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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