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Thema: neues Gefahrstoffrecht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Premium-User
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    Gibt es mit der EG-CLP-Verordnung einen Ersatz in Form von P-Statements für die bisher verpflichtend aufzubringenden S-Sätze: S1, S2, S45, S46? Oder fällt diese Verpflichtung ersatzlos weg?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Der Inverkehrbringer muss die Abgabegefäße nach Verwendung zutreffend kennzeichnen und dabei aus den H-Sätzen zutreffende P-Sätze selbst ermitteln bzw. aus den SDB/MSDS übernehmen. Bei Endverbraucherpackungen für den privaten Bereich ist die Frage berechtigt.

    Ich empfehle, diese alten S-Sätze zu transformieren:

    S1: 405
    S 1/2: 405 + 102
    S 2: 102
    S 45: 370 + 378 oder 314 oder 101 oder 308 + 313 oder 310 oder 307 + 311 oder 301 + 310
    S 46: 342 + 311 oder 301 oder 315 oder 310

    Bei S 45 und S 46 muss eine Differenzierung nach Expositionsweg berücksichtigt werden.

    Da nicht mehr als 6 P-Sätze (oder Kombinationen von P-Sätzen) verwendet werden sollen, muss eine sorgfältige Abwägung der verwendeten P-Kennzeichnungen erfolgen.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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