Maike Noah, Apothekerin
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter
Nein. Die Kennzeichnungspflicht gilt für das "Inverkehrbringen" von Substanzen. Solange die Chemikalien bzw. Rezeptursubstanzen lediglich betriebsintern verwendet werden, werden sie ja nicht in der Verkehr gebracht.
Werden Substanzen hingegen an Dritte (privat oder gewerblich) abgegeben, muss die neue Kennzeichnung angewendet werden.
Für die Masse der Chemikalien stehen aber standardisierte GHS-Etiketten zu Verfügung. Man könnte also (mit überschaubarem Aufwand) eine Etikettierungsaktion starten.
Mit bestem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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Maike Noah, Apothekerin
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Gar nicht, soweit die Chemikalien nur betriebsintern verwendet werden, da dann kein "Inverkehrbringen" vorliegt.
Mit bestem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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