Solange bis zur nächsten Revision "umetikettiert sein sollte" ist das eine unverbindliche Empfehlung. Auch ich empfehle eine Umetikettierung, allein um die neuen Symbole und sonstigen Kennzeichnungselemente zu vereinheitlichen und Verwirrungen zu vermeiden (es ist auch einfacher, bei Abfüllungen einfach die Angaben vom Standgefäß zu übernehmen).
Aus der Gesetzeslage und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft läßt sich eine Pflicht zur Umetikettierung nicht ableiten.
Erfahrungsgemäß wird dies von den nach Apothekenrecht kontrollierenden Behörden (die a priori dafür nicht zuständig sind) zuweilen anders gesehen. Da inzwischen für die Masse der Chemikalien GHS-konforme Etiketten (z.B. InfoSys Gefahrstoffe, Govi-Verlag) vorhanden sind, sollte sich daraus dann kein Konflikt entwickeln.
Mit bestem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
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