Guten Morgen Dr. Bregulla
Für den Abverkauf herkömmlich gekennzeichneter Gefahrstoffe (orangefarbene Symbole) bestehen lange Übergangsfristen
steht auf pharma4u zum Thema neue Gefahrstoffordnung.

Wie sind diese Fristen denn genau?

In dem Zitat geht es nur um den Abverkauf, nicht aber um das Vorrätighalten im Labor: Muss man momentan in der Apotheke bereits groß was beachten oder wird das alles nach und nach auf uns zukommen? Wir füllen die Rezeptursubstanzen z.B. nicht um sondern nutzen die Herstellergefäße. Sind wir jetzt dazu verpflichtet, die Gefäße neu zu beschriften (neue Symbole, H- und P-Sätze) oder regelt sich das über die Zeit selbst, wenn man neue Substanzen bestellt, die nach dem neuen Gefahrstoffgesetz gekennzeichnet sind?

Christine Mann
PiP