Das ist natürlich richtig zitiert.

Für die Kennzeichnung wichtig ist aber auch die Verwendung der Stoffe. Das sind dann aber eher formaljuristische Aspekte.

Das oben genannte Vorgehen, besonders das "Entrümpeln" des Chemikalienbestandes, gefällt mir gut.

Mit bestem Gruß

Dr. Detlev Bregulla