Der Inverkehrbringer muss die Abgabegefäße nach Verwendung zutreffend kennzeichnen und dabei aus den H-Sätzen zutreffende P-Sätze selbst ermitteln bzw. aus den SDB/MSDS übernehmen. Bei Endverbraucherpackungen für den privaten Bereich ist die Frage berechtigt.

Ich empfehle, diese alten S-Sätze zu transformieren:

S1: 405
S 1/2: 405 + 102
S 2: 102
S 45: 370 + 378 oder 314 oder 101 oder 308 + 313 oder 310 oder 307 + 311 oder 301 + 310
S 46: 342 + 311 oder 301 oder 315 oder 310

Bei S 45 und S 46 muss eine Differenzierung nach Expositionsweg berücksichtigt werden.

Da nicht mehr als 6 P-Sätze (oder Kombinationen von P-Sätzen) verwendet werden sollen, muss eine sorgfältige Abwägung der verwendeten P-Kennzeichnungen erfolgen.

Mit bestem Gruß

Dr. Detlev Bregulla