Gibt es mit der EG-CLP-Verordnung einen Ersatz in Form von P-Statements für die bisher verpflichtend aufzubringenden S-Sätze: S1, S2, S45, S46? Oder fällt diese Verpflichtung ersatzlos weg?
Gibt es mit der EG-CLP-Verordnung einen Ersatz in Form von P-Statements für die bisher verpflichtend aufzubringenden S-Sätze: S1, S2, S45, S46? Oder fällt diese Verpflichtung ersatzlos weg?
Der Inverkehrbringer muss die Abgabegefäße nach Verwendung zutreffend kennzeichnen und dabei aus den H-Sätzen zutreffende P-Sätze selbst ermitteln bzw. aus den SDB/MSDS übernehmen. Bei Endverbraucherpackungen für den privaten Bereich ist die Frage berechtigt.
Ich empfehle, diese alten S-Sätze zu transformieren:
S1: 405
S 1/2: 405 + 102
S 2: 102
S 45: 370 + 378 oder 314 oder 101 oder 308 + 313 oder 310 oder 307 + 311 oder 301 + 310
S 46: 342 + 311 oder 301 oder 315 oder 310
Bei S 45 und S 46 muss eine Differenzierung nach Expositionsweg berücksichtigt werden.
Da nicht mehr als 6 P-Sätze (oder Kombinationen von P-Sätzen) verwendet werden sollen, muss eine sorgfältige Abwägung der verwendeten P-Kennzeichnungen erfolgen.
Mit bestem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Lesezeichen