Es besteht grundsätzlich kein Selbstbedienungsverbot für ätzende Stoffe. Zahlreiche Reinigungsmittel (Fertigzubereitungen) mit ätzenden Eigenschaften sind auch ganz normal im Handel erhältlich.

Je nach Stoff bzw. Zubereitung würde ich dies im Bereich Apotheke anders sehen und grundsätzlich auch solche Stoffe nur nach entsprechender Prüfung/Beratung abgeben.

Mit bestem Gruß

Dr. Detlev Bregulla