Gefahrstoffrecht: Zuordnung P-Sätze zu den entsprechenden H-Sätzen

Wo finde ich in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-V) die Zuordnung der P-Sätze zu den H-Sätzen? Im Neukirchen ist angegeben, dass dies dem Anhang I, 1.2 zu entnehmen ist. Jedoch kann ich nur P-Satz-Zurodnungen zu den Gefahrenklassen finden und welche davon müssen dann auf das Abgabegefäß (Prävention, Reaktion, Lagerung, Entsorgung)? Gibt es keine übersichtliche Tabelle mit direkter Zuordnung wie früher bei den R- und S-Sätzen? In entsprechenden Sicherheitsdatenblättern stehen die P-Sätze oftmals mit dabei - aber die müssen ja auch irgendeiner Tabelle entnommen worden sein, oder?

Freue mich über eine Antwort.