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Thema: Verwendungszweck

  1. #1
    Premium-User
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    Verwendungszweck

    Hallo,

    wo findet man die erlaubten Verwendungszwecke für die Gefahrstoffen nach §3?

    Können Sie vielleicht ein Beispiel für:

    1l 30% H2O2 Lsg. machen?

    Diese wird gerne fürs bleichen von Geweihen hergenommen. Leider habe ich dazu nie ein Verwendungszweck gefunden.

    Mfg
    Marius Büttner

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Der Verwendungszweck ist hier das "Bleichen von Geweihen". Dieser Verwendungszweck ist zulässig. Somit ist die Abgabe für diesen Verwendungszweck möglich.

    Es gibt keine Auflistung von erlaubten Verwendungszwecke, sondern lediglich explizite Verwendungs-/Anwendungsverbote.

    Daher muss der Abgebende hier entscheiden, ob und in welchen Mengen er für den Verwendungszweck (der natürlich sinnvoll und ggf. recherchierbar sein muss) den Stoff an den Verwender (für Präparatoren als gewerbliche Anwender ganz unproblematisch, an Jäger (persönlich bekannt oder Jagdausübungsberechtigung zeigen lassen) mit entsprechender Aufklärung) abgibt.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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