Für die Gefäße mit einem Volumen < 125mL (gilt auch für Feststoffe) sind die o. g. Angaben zutreffend. Vielen Dank für die Hinweise.

Für den Bereich der Standgefäße (Vorratsgefäße), also betrieblich genutzten Gefäßen für die Verwendung Sachkundiger oder Personen unter Aufsicht eines Fachkundigen, sind die Volumina im Prinzip offen; es haben sich jedoch Grenzen von 1 - 2L Volumen eingebürgert. Diese Grenze sind auch unabhängig von den Gefährlichkeitsmerkmalen der Stoffe.

Dementsprechend sollte die Gefäße einen angemessenen Inhalt in Bezug auf die Verwendung des Stoffes enthalten. Wenn also häufig propanolische Lösungen hergestellt werden und aus einem 25L Kanister das Standgefäß befüllt wird, wären z. B. 2L aus meiner Sicht vollkommen unproblematisch. Als Standgefäße genutze Primärverpackungen der Industrie sind richtig gekennzeichnet, wenn sie in den letzten 2 Jahren erworben wurden.

Unabhängig von der Frage der "erleichterten Kennzeichnung" (es gibt da ja z.B. ein Konzept der BAK und der DGUV) müssen betriebliche Gefäße nicht mit den für Endverbraucherpackungen zusätzlichen Elementen gekennzeichnet (z. B. tastbare Hinweise) werden bzw. ausgestattet (z. B. kindersichere Verschlüsse) sein.

Mit bestem Gruß

Dr. Detlev Bregulla