Hallo Robin.

Ein guter Link mit einer Übersicht für die Kennzeichnung von Gefäßen unter 125ml ist:

http://www.abda.de/fileadmin/assets/...chnung_CLP.pdf
http://www.abda.de/1135.html

Dieser Link aus der PZ gibt eine gute Übersicht über die allgemeinen Änderungen des Gefahrstoffrechts:
http://www.pharmazeutische-zeitung.d...PZ_47_2010.pdf

Zu der 2. Frage: Ich denke, es kommt auf den Inhalt an, ob man Standgefäße >1l in der Rezeptur aufbewahren darf oder nicht.
Für Gefäße bis 1l kann eine erleichterte Kennzeichnung angewendet werden. (TRGS 200). Alles was mehr als 1l enthält, muss komplett gekennzeichnet werden. Ausnahme: Füllt die Apotheke selbst Stoffe und Zubereitungen in Standgefäße um, besteht die Möglichkeit der vereinfachten Kennzeichnung. Wenn die Stoffe aber im Originalbehältnis aufbewahrt werden, enthalten sie ja (meistens) die richtige Kennzeichnung.

Ich hoffe, ich konnte dir schon etwas weiter helfen.

Liebe Grüße.