Nein, diese Stoffe müssen nicht dokumentiert werden. Bitte beachten, dass nach Einführung der GHS-Kennzeichnung diese Dokumentationspflicht sich auf alle mit GHS06 gekennzeichneten Stoffe bezieht. Damit fallen einige der bislang zu dokumentierenden Stoffe heraus.

Stoffe, die zur Sprengstoffherstellung/Drogenherstellung/usw. verwendet werden können, können trotzdem an private Endverbraucher herausgegeben werden, wenn die beabsichtigte Verwendung plausibel ist und die Mengen dazu passen. Das muss aber der jeweils Abgebende individuell ermessen und beurteleilen.

In vielen Fällen wird die Abgabe solcher Stoffe - auch unter den Höchstmengen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen - an private Endverbraucher verweigert.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Detlev Bregulla