Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Abgabe von Arzneimitteln an Kinder

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    29.01.2011
    Ort
    düsseldorf
    Beiträge
    34

    Abgabe von Arzneimitteln an Kinder

    Hallo Herr Dr. Peters,
    Uns interessiert die Frage : Darf man Kindern, die mit Abholnummer in die Apotheke kommen die bestellte Arznei mitgeben oder müssen wir die Eltern anrufen bzw eine Vollmacht der Eltern haben?

    Vielen Dank , Katrin Major

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Sehr geehrte Frau Major,
    Vielen Dank für diese wirklich spannende Frage.
    Sie sind nicht vergessen worden. Dr. Peters wird sich bald bei Ihnen melden.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
    Registriert seit
    10.01.2011
    Beiträge
    35
    Sehr geehrte Frau Major,

    hier antwortet der Jurist: Es kommt drauf an - und zwar auf die Verstandesreife des Kindes, die Situation im Einzelfall und das Gefährdungspotential der Medikation.

    Bsp.:
    1. Ein Gynäkologe darf seiner 16-17jährigen Patientin ggf. auch ohne Einwilligung der Eltern die Pille verordnen. Es wäre widersinnig, wenn diese Patientin ohne elterliche Vollmacht die ihr verordnete Medikation nicht in Empfang nehmen dürfte.
    2. Bei dem, dem Apotheker bekannten 10-jährigen gut geratenen Enkel, der wiederholt die seinem bettlägerigem Großvater verordnete Herzmedikation abholt, kann nicht nur aufgrund des Besitzes der Vorordnung von einer Bevollmächtigung ausgegangen werden, sondern ihm wird auch die Wichtigkeit seines Auftrages bewusst sein. M.E. steht auch hier einer Aushändigung nichts entgegen.
    3. Dem 12-jährigen Frühreifen, der mit seinen Kumpels für die angeblich krank zu Hause liegende zumindest alkoholabhängige Mutter verordnete Flunis abholen möchte sollte die Medikation dagegen nicht ausgehändigt werden. Unabhängig von der rechtlichen Beachtlichkeit der Anlage III zum BtMG scheint hier die Missbrauchsgefahr zu hoch.

    Den ganz sicheren Weg gibt es für den Apotheker also nicht. Eine Bewertung der jeweiligen Situation hat zu erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Peters

  4. #4
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    444
    Guten Tag,

    als gute Entscheidungshilfe kann ich die Arbeitshilfe/das Merkblatt der BAK empfehlen.
    (Ist bei pharma4u übrigens neben vielen anderen Leitlinien HIER zu finden.)

    Ist auch ein Infoblatt als Kopiervorlage enthalten, welches man dem Kind mitgeben kann (je nach Entscheidung des Abgebenden mit oder ohne dem Medikament). Dort wird verständlich erklärt, dass Arzneimittel "ein besonderes Gut" sind und u.U. nicht in Kinderhände gehören...!

    Link: Merkblatt für die Abgabe von Arzneimitteln an Kinder

    Lieben Gruß,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  5. #5
    Premium-User
    Registriert seit
    13.02.2011
    Ort
    Gelsenkirchen-Buer
    Beiträge
    22
    Hallo zusammen,

    ich habe grad erst die Berichte hier gelesen. Ich hatte selbst mal einen Fall, da ging es um Medikinet. Das Kind ging selbstständig zum Doc und hat auch seine Therapien alleine durchgestanden und ist dann immer mit dem Bus heimgefahren (Nachbarort). Die Mutter oder den Vater haben wir nie zu Gesicht bekommen. Das Kind war 10 Jahre alt ( Ich persönlich finde es ja nicht gut, ein 'kleines' Kind allein zum Doc per Bus fahren zu lassen).
    Sollte man dem Kind dann seine Tabletten mitgeben? Ich bin der Meinung, das die Eltern sich darum zu kümmern haben, schließlich handelt es sich ja um en BTM hier....

    Viele Grüße
    Katharina Stock

  6. #6
    Premium-User Avatar von dude
    Registriert seit
    09.01.2011
    Beiträge
    123
    Muss man im einzelfall selber abwägen. In diesem Fall würde ich es nicht mitgeben...einen Rechtspassus gibt es m.E. dazu nicht

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •