Guten Morgen Herr Deffner,

zur Ihrer vorstehenden Anfrage darf ich Ihnen folgende Hinweise auf den Weg geben:

Auch aus weiteren Gesprächen mit div. Versicherungen sind uns hier unterschiedliche Aussagen bekannt. Insbesondere wurde einige Male an uns herangetragen, dass der höhere Zinssatz nur garantiert sei, wenn schon im Dezember 2011 ein Beitrag fließt.

Nach telefonischer Rückfrage bei einigen Versicherungen wurde uns mitgeteilt, dass dies aber nicht richtig ist.

Im Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmender sowie § 2 der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen ist geregelt, dass grundsätzlich der Vertragsabschluss maßgebend ist.

Danach gilt z. B. selbst dann der höhere Zinssatz, wenn die Versicherung im Dezember 2011 abgeschlossen wurde, aber erst im Mai 2012 beginnt.

Die Frist des 31.11. ist also aus gesetzlicher Sicht nicht der späteste Zeitpunkt, der möglich ist. Evtl. handelt es sich dabei lediglich um eine interne Frist der Versicherung um die Sache noch abwickeln zu können.

Ich hoffe, die Ausführungen helfen bei Ihren Überlegungen bzw. Ihrer Entscheidungsfindung weiter!

Frohe Weihnachten!

Christian Freischlader