Dezember 2011: ABDA-KBV Modell. Zukunftsmusik oder Meilenstein der Gesundheitspolitik
Dies aktuelle Umfrage des Monats widmet sich dem ABDA-KBV Modell. Mehrfachantworten sind erlaubt. Zur erleichterten Diskussion sollen hier die Eckdaten genannt sein:
Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) haben ein gemeinsames Konzept erarbeitet, um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu verbessern.
Das Modell ist auf drei Säulen aufgebaut: Wirkstoffverordnung, Medikations-Katalog und Medikationsplan.
Wirkstoffverordnung
Zunächst verordnet der Arzt einen Wirkstoff, die Stärke und die Menge. Der Apotheker wählt dann selbst ein rabattiertes Fertigarzneimittel. Die Regress-Regel für den Arzt soll dadurch wegfallen. Die Pharmazeutischen Unternehmer sollen auf der Packung des Arzneimittels den genauen Wirkstoffnamen dominierend hervorheben.
Medikations-Katalog
Bis spätestens 2014 soll eine Liste empfehlenswerter und für die GKV wirtschaftlichen Arzneimittel für aller Indikationen erstellt werden. Hierdurch sollen Geldeinsparungen erzielt werden.
Medikationsplan
Die dritte Säule ist der gemeinsame Medikationsplan zwischen Ärzten und Apothekern. Er soll vor allem bei multimorbiden Patienten mit Polymedikation erstellt werden. Die zusätzliche pharmazeutische Betreuung soll die Compliance verbessern und Arzneimittelbezogene Probleme reduzieren. Durch die damit verbundene Therapiesicherheit erhofft man sich schließlich weniger Krankenhausaufenthalte, mehr Lebensqualität für die Patienten und vor allem Kosteneinsparungen für die GKV.
Die Gesamtkosteneinsparung würden nach Berechnungen der ABDA ca. 2,1 Mrd. ? betragen. Angesichts dieser Zahlen sollten Ärzte und Apotheker, zu gleichen Teilen, mit 320 ? pro Patient, insgesamt 700 Millionen ? in einem Jahr honoriert werden.
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