Dürfen BTM im Rahmen des Versandhandels an Endverbraucher verschickt werden (ärztliche Verschreibung liegt vor)? In Paragraph 17 steht nur, dass Thalidomid und Lenalidomid ausgenommen sind.
Dürfen BTM im Rahmen des Versandhandels an Endverbraucher verschickt werden (ärztliche Verschreibung liegt vor)? In Paragraph 17 steht nur, dass Thalidomid und Lenalidomid ausgenommen sind.
In der ApBetrO §17 steht, dass die AM-Abgabe nur durch pharm. Personal und nur IN den Apothekenbetriebsräumen stattfinden darf. Ausnahme: bei Versanderlaubnis.
Allerdings steht im BtMG §32 Abs.1 Nr. 14
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (...)
15. Betäubungsmittel in eine Postsendung einlegt, obwohl diese Versendung durch den Weltpostvertrag oder ein Abkommen des Weltpostvereins verboten ist (...)"
Demnach dürfen AM nur mit Versanderlaubnis verschickt werden. Und das Verschicken von BtMs aus meiner Sicht verboten.
Viele Grüße
Melanie
Hallo, hab grad einen Eintrag aus dem Archiv zum selben Thema entdeckt!
http://www.pharma4u.de/forum/archive...hp/t-430.html?
Sehr schön - danke für den Link Herr Niklas :-)
Damit dürfte die Frage von Fr. Hofmann umfassend beantwortet sein
VG
Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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