Hallo zusammen,
hier wurde viel Richtiges gesagt und doch scheint etwas durcheinander zu gehen. Bitte bei rechtlichen Beurteilungen immer fein sauer trennen. Das hilft.
Also nochmal:
1. Bei der Abgabe von Iodoformether erstmal die Frage stellen, ob es zur Anwendung im oder am menschl oder tierischen Körper angewendet werden soll.
2. Falls "Ja" greifen alle Bestimmungen des AM-Rechts
3. Fall zur Anwendung am Mensch --> Blick in die AMVV --> nicht zu finden --> also NICHT rx
4. Falls zur Anwendung am Tier --> Frage Lebensmittel-Tier? Falls "JA" gilt § 48 Abs. 2 --> IMMER rx, egal was !!!
(und ob es überhaupt für den Tierarzt erlaubt ist, ist wieder eine ANDERE Frage. Diese hat "Apotheker Schladitz" richtig erklärt :-) )
§ 48*Verschreibungspflicht
(1) Arzneimittel, die 1.** durch Rechtsverordnung nach Absatz 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 4 und 5, bestimmte Stoffe,
Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenstände sind oder denen solche Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen
zugesetzt sind,*
(2) nicht unter Nummer 1 fallen und zur Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen,
bestimmt sind. ...
PS. Die Aussage der Kammer, dass ein Equiden-Paß nicht helfen würde halte ich für mehr als fragwürdig. Hier gern bei der Kammer mal nachhaken und die Antwort bitte hier posten. Würde mich interessieren, wie die darauf kommen...
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